Unsere Weiterbildungen finden auf Französisch statt. Auf Anfrage prüfen wir gerne eine Durchführung auf Deutsch oder zweisprachig.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Expertise Formation Sàrl, Chavannes-près-Renens. Fassung vom 28. September 2026. Diese Übersetzung dient der Information; bei Abweichungen ist die französische Fassung massgebend.

Artikel 1: Geltungsbereich und Begriffe

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln sämtliche Weiterbildungsleistungen der Expertise Formation Sàrl mit Sitz in Chavannes-près-Renens (nachfolgend «Expertise Formation»).

1.2 Sie gelten für alle Weiterbildungen, ob aus dem Kursangebot oder massgeschneidert, sowie für die damit verbundenen Leistungen (Bedarfsabklärung, Teambegleitung, Auswertung).

1.3 Im Sinne dieser AGB gelten folgende Begriffe:

  • Auftraggeberin : die Institution oder Organisation, die die Weiterbildung bestellt (Alters- und Pflegeheim, sozialpsychiatrische Institution, Heim, schulergänzende Betreuung, Verein, Unternehmen usw.);
  • Teilnehmende : jede Person, die die Weiterbildung besucht;
  • Kurs aus dem Angebot : Weiterbildung, deren Programm im Voraus festgelegt und von Expertise Formation veröffentlicht ist;
  • Massgeschneiderte Weiterbildung : Weiterbildung, deren Inhalt mit der Auftraggeberin auf der Grundlage ihrer besonderen Bedürfnisse entwickelt wird;
  • Offerte : das schriftliche Angebot mit Preisangabe, das Expertise Formation der Auftraggeberin unterbreitet.

1.4 Die AGB sind integrierender Bestandteil jeder Offerte. In der Offerte festgehaltene besondere Bedingungen gehen diesen AGB vor. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftraggeberin gelten nur, wenn Expertise Formation ihnen schriftlich zugestimmt hat.

Artikel 2: Angebot, Offerte und Vertragsabschluss

2.1 Für jede Weiterbildung wird eine Offerte erstellt, die namentlich Titel, Dauer, höchste Zahl der Teilnehmenden, Ort, vorgesehene Kursleitung und Preis enthält.

2.2 Bei einer massgeschneiderten Weiterbildung geht der Offerte ein Gespräch mit der Auftraggeberin voraus. Das detaillierte Programm wird vor der Weiterbildung mit ihr abgestimmt und von ihr genehmigt.

2.3 Sofern nichts anderes vermerkt ist, ist die Offerte 60 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.

2.4 Der Vertrag kommt mit dem Eingang der unterzeichneten Offerte bei Expertise Formation zustande. Mit der Annahme der Offerte werden diese AGB akzeptiert.

2.5 Das Datum oder die Daten der Weiterbildung werden einvernehmlich festgelegt und von Expertise Formation schriftlich bestätigt.

Artikel 3: Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), ohne Mehrwertsteuer.

3.2 Der Preis umfasst die Vorbereitung, die Durchführung der Weiterbildung, die den Teilnehmenden abgegebenen Unterlagen, die Zufriedenheitsbefragung und die Teilnahmebestätigungen. Reise- und Verpflegungskosten der Kursleitung sind ebenfalls im Preis inbegriffen.

3.3 Der Preis ist ein Pauschalpreis für die in der Offerte festgelegte Gruppe. Er wird nicht reduziert, wenn weniger Teilnehmende anwesend sind als vorgesehen.

3.4 Die Rechnung wird nach der Weiterbildung oder, bei mehrtägigen Angeboten, nach jedem Kurstag gestellt. Sie ist innert 30 Tagen netto zahlbar, ohne Skonto.

Artikel 4: Annullierung, Verschiebung und Änderung

Annullierung oder Verschiebung durch die Auftraggeberin

4.1 Jede Annullierung oder jedes Verschiebungsgesuch ist schriftlich mitzuteilen (E-Mail eingeschlossen). Massgebend ist das Eingangsdatum bei Expertise Formation.

4.2 Bei einer Annullierung werden folgende Kosten geschuldet, berechnet auf dem Gesamtpreis der betreffenden Weiterbildung:

Frist vor dem Datum der WeiterbildungIn Rechnung gestellte Kosten
Mehr als 2 MonateKeine Kosten (ausser bereits geleisteter Konzeptionsarbeit, siehe 4.4)
Zwischen 2 Monaten und 1 Monat50 % des Preises
Weniger als ein Monat100 % des Preises

4.3 Eine Verschiebung wird einmal kostenlos gewährt, wenn sie mehr als 2 Tage vor dem geplanten Datum verlangt wird und das neue Datum innerhalb von 6 Monaten liegt. Eine kurzfristiger verlangte Verschiebung wird gemäss Artikel 4.2 wie eine Annullierung behandelt, sofern Expertise Formation nicht schriftlich etwas anderes zusagt.

4.4 Bei einer massgeschneiderten Weiterbildung kann die bereits geleistete Konzeptionsarbeit (Bedarfsabklärung, Ausarbeitung des Programms) unabhängig von der Annullierungsfrist nach Aufwand in Rechnung gestellt werden.

4.5 Teilnehmende können jederzeit kostenlos durch eine andere Person derselben Institution ersetzt werden.

Annullierung oder Verschiebung durch Expertise Formation

4.6 Expertise Formation kann eine Weiterbildung verschieben, wenn die Kursleitung verhindert ist (Krankheit, Unfall, höhere Gewalt). Expertise Formation informiert die Auftraggeberin so rasch wie möglich und schlägt vorrangig eine gleichwertig qualifizierte Stellvertretung oder ein neues Datum vor.

4.7 Passt der Auftraggeberin keine dieser Lösungen, werden die für die nicht erbrachte Leistung bereits bezahlten Beträge vollständig zurückerstattet. Weitere Entschädigungen sind ausgeschlossen.

Artikel 5: Organisation, Ort und Teilnehmende

5.1 Die Weiterbildungen finden grundsätzlich in den Räumen der Auftraggeberin statt (intern). Die Auftraggeberin stellt einen Raum zur Verfügung, der zur Zahl der Teilnehmenden und zur vorgesehenen Methode passt, sowie das vereinbarte Material (Bildschirm oder Projektor, Tafel, bei Bedarf Internetzugang).

5.2 Die in der Offerte angegebene höchste Zahl der Teilnehmenden gewährleistet die Qualität des Austauschs und der praktischen Übungen. Jede Überschreitung ist vorgängig zu vereinbaren und kann eine Anpassung des Preises oder des Formats zur Folge haben.

5.3 Die Auftraggeberin übermittelt Expertise Formation spätestens 10 Tage vor der Weiterbildung die Liste der Teilnehmenden und alle für die Vorbereitung nützlichen Angaben (Funktionen, Kontext, besondere Bedürfnisse).

5.4 Die Auftraggeberin sorgt dafür, dass die Teilnehmenden während der gesamten Dauer der Weiterbildung von ihren Aufgaben freigestellt sind. Die vereinbarten Zeiten sind einzuhalten; Verspätungen oder ein vorzeitiges Verlassen berechtigen zu keiner Preisreduktion.

5.5 Die Teilnehmenden verpflichten sich zu einem respektvollen Verhalten gegenüber der Gruppe und der Kursleitung. Ton- oder Videoaufnahmen sowie die Verbreitung von Kursinhalten in sozialen Netzwerken sind ohne vorgängige Zustimmung nicht gestattet.

Artikel 6: Qualität, Kursleitende, Evaluation und Bestätigungen

6.1 Expertise Formation verpflichtet sich, qualitativ hochwertige Weiterbildungen anzubieten, die auf der Berufspraxis beruhen und auf die Realität von Institutionen abgestimmt sind, die Menschen in vulnerablen Lebenssituationen begleiten.

6.2 Die Weiterbildungen werden von Kursleiterinnen und Kursleitern durchgeführt, die aufgrund ihrer Fachkompetenz und ihrer didaktischen Fähigkeiten ausgewählt werden. Expertise Formation kann die vorgesehene Kursleitung durch eine gleichwertig qualifizierte Person ersetzen; die Auftraggeberin wird darüber informiert.

6.3 Zu jeder Weiterbildung wird bei den Teilnehmenden eine anonyme Zufriedenheitsbefragung durchgeführt. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse geht an die Auftraggeberin. Die Ergebnisse dienen der kontinuierlichen Verbesserung des Angebots und werden der Kursleitung systematisch zurückgemeldet.

6.4 Alle Teilnehmenden, die die Weiterbildung vollständig besucht haben, erhalten eine persönliche Teilnahmebestätigung. Sie enthält Titel, Datum, Dauer und den Namen der Kursleitung. Bei teilweiser Abwesenheit entscheidet Expertise Formation im Einzelfall über die Ausstellung.

6.5 Expertise Formation bewahrt eine Kopie der ausgestellten Bestätigungen während 5 Jahren auf. Ein Duplikat kann auf einfache Anfrage bezogen werden.

Artikel 7: Beanstandungen

7.1 Beanstandungen zu einer Weiterbildung (Inhalt, Durchführung, Organisation, Rechnungsstellung) können schriftlich an die Leitung von Expertise Formation gerichtet werden, an die Adresse info@expertiseformation.ch, idealerweise innerhalb von 30 Tagen nach der Weiterbildung.

7.2 Expertise Formation bestätigt den Eingang der Beanstandung innerhalb von 5 Arbeitstagen und gibt innerhalb von 30 Tagen eine begründete Antwort. Bei Bedarf wird die Auftraggeberin zu einem Gespräch eingeladen.

7.3 Jede Beanstandung wird erfasst und analysiert und führt gegebenenfalls zu Korrekturmassnahmen im Rahmen des Qualitätsverfahrens.

Artikel 8: Geistiges Eigentum

8.1 Die bei den Weiterbildungen abgegebenen oder verwendeten Programme, Unterlagen, Übungen und didaktischen Hilfsmittel sind Eigentum von Expertise Formation.

8.2 Sie werden für den persönlichen und institutionsinternen Gebrauch der Auftraggeberin abgegeben. Jede Vervielfältigung, Änderung, Weitergabe an Dritte oder Verwendung zu Weiterbildungszwecken, ob kommerziell oder nicht, ist ohne vorgängige schriftliche Zustimmung von Expertise Formation untersagt.

Artikel 9: Datenschutz und Vertraulichkeit

9.1 Expertise Formation bearbeitet die Personendaten der Auftraggeberin und der Teilnehmenden (Name, Funktion, berufliche Kontaktdaten, Anwesenheit) gemäss dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG). Diese Daten dienen ausschliesslich der Organisation der Weiterbildungen, der Ausstellung der Bestätigungen, der Rechnungsstellung und dem Qualitätsverfahren.

9.2 Die Daten werden weder verkauft noch an Dritte weitergegeben, mit Ausnahme der beauftragten Kursleitenden und der für die Vertragserfüllung nötigen Dienstleister, die denselben Pflichten unterstehen. Die Zufriedenheitsbefragungen sind anonym.

9.3 Jede betroffene Person kann Auskunft, Berichtigung oder Löschung ihrer Daten verlangen, an die Adresse info@expertiseformation.ch.

9.4 Berufliche Situationen, die während der Weiterbildungen geteilt werden, namentlich solche, die Bewohnerinnen und Bewohner, Klientinnen und Klienten oder Mitarbeitende betreffen, werden von Expertise Formation und ihren Kursleitenden streng vertraulich behandelt. Die Teilnehmenden verpflichten sich, die von ihnen eingebrachten Situationen zu anonymisieren und dieselbe Vertraulichkeit zu wahren.

9.5 Jede Veröffentlichung (Foto, Erfahrungsbericht, Nennung der Auftraggeberin als Referenz) erfordert die vorgängige Zustimmung der Auftraggeberin und der betroffenen Personen.

Artikel 10: Haftung und höhere Gewalt

10.1 Expertise Formation verpflichtet sich, ihre Leistungen sorgfältig und nach den Regeln der Kunst zu erbringen (Sorgfaltspflicht). Ein bestimmtes Ergebnis bei der Anwendung des Gelernten in der Praxis, die Sache der Teilnehmenden und der Institution ist, kann nicht garantiert werden.

10.2 Die Haftung von Expertise Formation ist auf vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden und in jedem Fall auf den Betrag der betreffenden Leistung beschränkt.

10.3 Expertise Formation lehnt jede Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände ab. Die Teilnehmenden sind über ihre Arbeitgeberin oder persönlich gegen Unfälle versichert, die während der Weiterbildung geschehen können, auch bei praktischen Übungen (Mobilisation, Erste Hilfe usw.).

10.4 Keine Partei haftet für eine Nichterfüllung infolge höherer Gewalt (Epidemie, behördliche Massnahmen, schwere Unwetter, gesundheitliche Lage in der Institution usw.). In diesem Fall vereinbaren die Parteien kostenlos ein neues Datum.

Artikel 11: Schlussbestimmungen

11.1 Expertise Formation kann diese AGB jederzeit ändern. Massgebend ist die zum Zeitpunkt der Annahme der Offerte gültige Fassung. Die aktuelle Fassung ist veröffentlicht auf www.expertiseformation.ch.

11.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

11.3 Diese AGB und die mit Expertise Formation abgeschlossenen Verträge unterstehen schweizerischem Recht, insbesondere dem Obligationenrecht.

11.4 Bei Streitigkeiten suchen die Parteien zunächst eine einvernehmliche Lösung. Gelingt dies nicht, ist der Gerichtsstand am Sitz der Expertise Formation Sàrl.

Expertise Formation Sàrl, Chavannes-près-Renens. Fassung vom 28. September 2026. Diese Übersetzung dient der Information; bei Abweichungen ist die französische Fassung massgebend.

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